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Güteprüfung nach der Rohmilchgüteverordnung

Die „Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung - RohmilchGütV)“ regelt die Untersuchungshäufigkeit für

  • Fett- und Eiweißgehalt,
  • Gehalt an somatischen Zellen,
  • bakteriologische Beschaffenheit,
  • Hemmstoffe,
  • Gefrierpunkt.

Darüber hinaus legt die Verordnung bezahlungsrelevante Grenzwerte für die bakteriologische Beschaffenheit und den Gehalt an somatischen Zellen fest. Der Nachweis von Hemmstoffen ist ebenfalls in der Verordnung geregelt.

 

  Prüfkriterien     Mittelwertbildung und Abrechnungszeitraum                                  
  Fettgehalt/Eiweißgehalt   mengengewichtetes arithmetisches Mittel des aktuellen Monats
  Gehalt an somatischen Zellen   geometrisches Mittel über 3 Monate
  Bakteriologische Beschaffenheit (Keimzahl)   geometrisches Mittel über 2 Monate
  Ermittlung des Gefrierpunkts   mengengewichtetes arithmetisches Mittel des aktuellen Monats
  Nachweis der Hemmstofffreiheit   nur Einzelwerte des aktuellen Monats relevant

 

Zu den Aufgaben des mpr gehören ebenfalls die Einstufung der Ergebnisse hinsichtlich der Bezahlung der Anlieferungsmilch und die Übermittlung der Daten für die Milchgeldabrechnung an die Molkereien oder deren beauftragte Rechenzentren.

Milchgeldabrechnung

Die angelieferte Rohmilch ist unter Berücksichtigung der Gütemerkmale nach Gewicht zu bezahlen. Für die Umrechnung von Liter in Kilogramm ist der Faktor 1,03 zu verwenden. Der Abnehmer hat für jeden Erzeuger und jeden Monat eine Milchgeldabrechnung zu erstellen. Werden bei der Güteprüfung Abweichungen festgestellt, sind diese mittels Zuschlägen oder gegebenenfalls Abschlägen beim Kaufpreis zu berücksichtigen und gesondert in der Milchgeldabrechnung auszuweisen. Die Ergebnisse der Arbeit des Milchprüfrings sind somit eine wichtige Grundlage für die Milchgeldzahlung der Molkereien an die Milcherzeuger.

Probenziehung

Alle Proben gemäß RohmilchGütV werden durch automatische Probenahmegeräte in den Milchsammelwagen ohne Vorankündigung an den Erzeuger unter einem strengen Qualitätssicherungsregime gezogen und analysiert. Sie bilden die Grundlage für die Laboruntersuchungen auf Fett, Eiweiß, Zellgehalt, Keimgehalt, Gefrierpunkt und Hemmstoffe.

Grenzwerte nach der RohmilchGütV für die Bezahlung

  Keimzahlgrenze   ≤ 100.000 Keime/ml
  Zellzahlgrenze   ≤ 400.000 Zellen/ml
  Hemmstoffe  

keine Hemmstoffe nachgewiesen

Berechnung des geometrischen Mittelwerts bei Keim- und Zellzahl

Warum der geometrische Mittelwert?

Der geometrische Mittelwert hat den Vorteil, dass ein einzelner Ausreißerwert nicht so stark gewichtet wird. Diese Methode der Mittelwertsberechnung ist nach der RohmilchGütV und den EU-Vorgaben bei der Mittelwertberechnung für Zell- und Keimzahl der Milch zu verwenden.

Wie wird der geometrische Mittelwert berechnet?

Die einzelnen Ergebnisse werden multipliziert und dann die Wurzel (n) aus dem Ergebnis gezogen. Das „n“ steht in diesem Fall für die Anzahl der vorliegenden Ergebnisse.

 

Berechnungsbeispiel geometrischer Mittelwert:

Es liegen folgende Keimzahlergebnisse aus den letzten beiden Monaten vor:

Monat 1: 10.000 Keime/ml und 28.000 Keime/ml

Monat 2: 120.000 Keime/ml und 35.000 Keime/ml

Um einfacher rechnen zu können, wird mit den Zahlen 10, 28, 120 und 35 gerechnet. Das Ergebnis wird im letzten Rechenschritt wieder mit 1.000 multipliziert.
 

1. Schritt:

Die vier Zahlen werden nacheinander miteinander multipliziert - also „mal genommen“:

Rechnung: 10 x 28 x 120 x 35 = 1.176.000

2. Schritt:

Nun wird von diesem Ergebnis (1.176.000) die 4. Wurzel gezogen. Dazu verwendet man einen Taschenrechner oder ein Programm, das diese Funktion beherrscht.

Man kann die 4-te Wurzel aber auch in mehreren Schritten ziehen.

Rechnung: 4 √1.176.000

ist berechenbar durch: 1.176.000 ¼     = 1.176.000 0,25

= 32,931  

Es befanden sich also 33.000 Keime/ml im Durchschnitt der letzten zwei Monate in der Anlieferungsmilch.
Liegen in den zwei Monaten fünf Ergebnisse vor, so multipliziert man diese fünf Zahlen miteinander – und zieht die 5. Wurzel.

 

Zellzahl

Bei der Berechnung der Zellzahl ist ebenso vorzugehen, nur müssen hier die Werte aus drei Monaten in Betracht gezogen werden.

 

Berechnungs-Hilfe:

Um die Berechnung zu vereinfachen, hat der Milchprüfring Bayern e.V. eine Excel-Datei zur Berechnung des geometrischen Mittelwerts bereitgestellt. Dabei wird mit der Funktion „Geo Mittel“ der geometrische Mittelwert berechnet. Sie finden diese Datei unter Berechnung des geometrischen Mittelwerts