Wartungsarbeiten am 6.Juli von 6:30 Uhr bis 7:30 Uhr - Datenabfrage beeinträchtigt
Unser Außendienst vor Ort

Unsere Außendienstmitarbeiter sind zuständig für ...

Betriebsbegehungen im Rahmen der VO (EG) 853/2004

Der mpr führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Vor-Ort-Kontrollen durch. Hierbei wird überprüft, ob die nach VO (EG) 853/2004 festgelegten Produktionsbedingungen eingehalten sind. Die Ergebnisse werden an die zuständigen Landratsämter/Veterinärämter weitergeleitet. Das StmUV Bayern gibt Risiko-Kriterien vor, anhand derer die zu kontrollierenden Betriebe ausgewählt werden.

Ziehung von Handproben

Erfüllt ein Milcherzeugerbetrieb die Anforderungen an Milch in Bezug auf Keimzahl und somatische Zellen gemäß VO (EG) 853/2004 Anh. III, Abschnitt IX, Kap. I (III), in vier aufeinanderfolgenden Monaten nicht, so wird ihm das Inverkehrbringen seiner Milch untersagt. Um das Verkehrsverbot aufzuheben, muss der Milcherzeuger bei der Molkerei, die seine Milch verarbeitet, Antrag auf die Ziehung von Handproben stellen. Die Molkerei leitet den Antrag an den mpr als zuständige Stelle weiter. Erfüllen die Ergebnisse der von einem Außendienstmitarbeiter des Milchprüfrings gezogenen Handproben die Anforderungen, ist der Lieferausschluss wieder aufgehoben. Andernfalls muss der Milcherzeuger einen erneuten Handprobenantrag über seine Molkerei stellen.

Ziehung von Selbstvermarkterproben

Auf Wunsch von Selbstvermarktern zieht der Milchprüfring Proben vor Ort, untersucht diese und stellt die Ergebnisse zur Verfügung. Die Anzahl der zu ziehenden Proben wird durch das zuständige Veterinäramt geregelt.

Ziehung von Selbstvermarkterproben