Finanzierung
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Die Finanzierung des Milchprüfring Bayern e.V. ergibt sich wie folgt:
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Durchführung der Milch-Güteverordnung
Der Milchprüfring Bayern e.V. ist aufgrund der bayerischen Ausführungsverordnung zur Milch-GüteVO mit dieser Aufgabe betraut und ist somit ein „beliehener Unternehmer“ des Freistaates Bayern. Nach einer langen Phase der Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln wurde die Finanzierung der Milch-Güteverordnung auf Grund des EU-Wettbewerbsrechts ab dem Jahr 2013 geändert. Die Finanzierung der Milch-Güteverordnung erfolgt nunmehr zu hundert Prozent durch die Molkereien. Durch den Wegfall der öffentlichen Förderung entfällt die Finanzaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Fachaufsicht über den MPR bleibt aber bezüglich der Durchführung der Milch-Güteverordnung bestehen. Unverändert bleiben auch die Milch-Güteverordnung und die Bayerische Ausführungsverordnung zur Milch-Güteverordnung selbst, sodass es keine Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Molkereien und der entsprechenden Tätigkeiten des Milchprüfring Bayern e.V. gibt.
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Finanzierung der sonstigen Dienstleistungen
Die Finanzierung der Dienstleitungen, die der Milchprüfring Bayern e.V. außerhalb der Milch-Güteverordnung und somit ohne öffentliche Förderung für die Land- und Milchwirtschaft erbringt, ist über Geschäftsbesorgungsverträge oder sonstige Verträge mit den Auftraggebern geregelt.
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Eigenen Einnahmen aus Kostenerstattungen für Dienstleistungen
Die Kostensätze werden unter non-profit-Bedingungen so kalkuliert, dass keine Über- oder Unterdeckung erzielt wird.